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European Union  |  September 22, 2023 12:52:00, updated

Europäisches Chip-Gesetz tritt heute in Kraft – Fragen und Antworten


Fragen und Antworten zum europäischen Chip-Gesetz

Warum ein europäisches Chip-Gesetz?

Halbleiterchips sind die wesentlichen Bausteine digitaler und digitalisierter Produkte. Von Smartphones und Autos über kritische Anwendungen und Infrastrukturen für die Gesundheitsversorgung, Energie, Kommunikation und industrielle Automatisierung sind Chips für die moderne digitale Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Die große Chip-Knappheit infolge der COVID-19-Pandemie, mit der sowohl Europa als auch andere Regionen der Welt konfrontiert sind, hat eine Schwäche im Ökosystem offengelegt. Chips sind ein zentraler Bestandteil zahlreicher Arten von High-Tech-Produkten, die von der EU-Industrie hergestellt werden.

Europa muss seine Fähigkeiten im Halbleiterbereich ausbauen, nur so kann es seine Versorgung mit Halbleitern sichern und seine Wettbewerbsfähigkeit und technologische Führung in der Zukunft behaupten. Die Lieferketten dieses sowohl kapital- als auch wissensintensiven Sektors sind global, komplex und stützen sich derzeit auf einige wenige Produktionsstätten.

Wie sieht die derzeitige Situation Europas auf dem Markt für Halbleiter aus?

Die Wertschöpfungskette für Halbleiter in Europa hat viele Stärken, aber auch einige Schwächen. Kennzeichnend für den Halbleitersektor sind intensive FuE-Tätigkeiten, wobei die an der Spitze stehenden Unternehmen über 15 % ihrer Einnahmen wieder in die Erforschung der Technologien der nächsten Generation investieren. In der EU sind verteilt auf die gesamte Union weltweit führende Forschungs- und Technologieorganisationen und zahlreiche herausragende Universitäten und Forschungsinstitute ansässig. Sie leisten Pionierarbeit bei den Techniken, die für die Herstellung einiger der modernsten Chips der Welt benötigt werden.

Zudem ist Europa in Bezug auf die Werkstoffe und Geräte, die für den Betrieb großer Chip-Fertigungsanlagen erforderlich sind, sehr gut positioniert, wobei viele europäische Unternehmen entlang der Lieferkette eine wesentliche Rolle spielen.

Trotz dieser Stärken hat Europa lediglich einen Anteil von unter 10 % am globalen Halbleitermarkt und ist weitgehend auf Lieferanten aus Drittländern angewiesen. Im Falle einer schwerwiegenden Störung der globalen Lieferkette besteht die Gefahr, dass innerhalb kurzer Zeit in Europa keine Halbleiter mehr verfügbar sind und viele europäische Industriezweige zum Stillstand kommen.

Mit der Beschleunigung des digitalen Wandels, der jeden Teil unserer Gesellschaft durchdringt, steigt auch der Chip-Bedarf der Industrie und eröffnen sich neue Marktchancen.

Wie hat die Kommission das Halbleiter-Ökosystem bisher unterstützt?

Die EU arbeitet schon lange erfolgreich mit der Industrie zusammen und hat auf dem Gebiet der Halbleiter bereits verschiedene Programme und Maßnahmen zur Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) aufgelegt, in deren Rahmen öffentlich-private Partnerschaften in Form gemeinsamer Unternehmen entstanden sind, wie ECSEL und die Partnerschaft für digitale Schlüsseltechnologien (KDT).

Der Europäische Innovationsrat (EIC), der Eigenkapitalinvestitionen in bahnbrechende Innovationen unterstützt, investiert im Rahmen seiner Arbeit bereits heute in den Aufbau dynamischer und resilienter Halbleiter-Ökosysteme. Senkung der Kosten, schnellere Entwicklung neuer Chip-Designs, geringerer Stromverbrauch und weniger Abfall bei der Herstellung sowie schnellere und effizientere Chips sind nur einige Beispiele für das EIC-Finanzierungsportfolio.

Über sein Beschleunigungssystem wird der EIC Start-up-Unternehmen und KMU, die das Potenzial haben, mit ihren Innovationen im Halbleiter- und Quantentechniksektor neue Märkte zu schaffen, noch stärker unterstützen und ihnen bei der Weiterentwicklung ihrer Innovationen zur Marktreife und der Suche nach Investoren helfen.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten bei nationalen FuEuI-Projekten im Halbleitersektor Beihilfen nach den FuEuI-Beihilfevorschriften, insbesondere nach dem FuEuI-Rahmen und den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, gewähren und nutzen diese Möglichkeit auch.

Bereits im Juli 2021 hat die Kommission die Industrieallianz für Prozessoren und Halbleiter ins Leben gerufen, in der Unternehmen, Vertreter der Mitgliedstaaten, Hochschulen, Anwender sowie Forschungs- und Technologieorganisationen gemeinsam daran arbeiten, herauszufinden, wo Lücken bei der Herstellung von Mikrochips bestehen und welche technologischen Entwicklungen Unternehmen und Organisationen unabhängig von ihrer Größe benötigen, um voranzukommen.

Im Juni 2023 wurde ein neues wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) im Bereich der Mikroelektronik und der Kommunikationstechnologien angekündigt, an dem 14 Mitgliedstaaten mitwirken. Daran beteiligen sich 56 Unternehmen, darunter kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Start-ups, die insgesamt 68 Vorhaben durchführen. Die Mitgliedstaaten werden bis zu 8,1 Mrd. EUR an öffentlichen Mitteln bereitstellen, und es wird davon ausgegangen, dass dafür weitere 13,7 Mrd. EUR an privaten Investitionen mobilisiert werden.

Ein IPCEI ist ein Instrument der staatlichen Beihilfen, das es Mitgliedstaaten erlaubt, mit öffentlichen Mitteln Projekte zu kofinanzieren, sofern es sich um große, integrierte und grenzüberschreitende Projekte handelt, mit denen ein Marktversagen überwunden werden soll und die die Voraussetzungen für bahnbrechende Innovationen in Schlüsselsektoren und -technologien, bis hin zur ersten gewerblichen Nutzung, sowie für wichtige Infrastrukturinvestitionen mit positiven Ausstrahlungseffekten für die EU-Wirtschaft insgesamt schaffen.

Mit dem Chip-Gesetz stärkt und erweitert die EU diese Zusammenarbeit innerhalb der Branche, um alle Akteure der Wertschöpfungskette, auch die Designer und die Akteure auf der Nachfrageseite, einzubeziehen.

Woraus besteht das Paket zum europäischen Chip-Gesetz?

Die Kommission hat eine Mitteilung, zwei Verordnungsvorschläge und eine Empfehlung angenommen. In der Mitteilung werden die europäische Strategie und die dem Paket zugrunde liegenden Überlegungen dargelegt.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat haben inzwischen den Verordnungsvorschlag der Kommission für ein europäisches Chip-Gesetz im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erörtert. Sobald die Verordnung in Kraft tritt, gilt sie unmittelbar in der gesamten EU.

Bis dahin sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, der Empfehlung zu folgen. Dadurch wurde ein erster Koordinierungsmechanismus geschaffen: die europäische Expertengruppe für Halbleiter, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung durch das Europäische Halbleitergremium als wichtigste Governance-Struktur im Rahmen des Chip-Gesetzes ersetzt wird. Ausgehend von der Empfehlung nahm die Expertengruppe einige Überwachungstätigkeiten auf. So wurde in einem ersten Schritt am 18. April 2023 ein Halbleiter-Warnsystem eingerichtet, über das Interessenträger Störungen in der Halbleiter-Lieferkette melden können. Darüber hinaus wurden für die Überwachung vorhandene Zolldatensätze und -instrumente genutzt, darunter SCAN (Supply Chain Alert Notification), das sich auf eine Reihe von Indikatoren stützt, mit denen sich das systemimmanente Ex-ante-Risiko von Einfuhrunterbrechungen bewerten lässt und Änderungen der Einfuhrmengen bei 74 Produkten in der Halbleiter-Wertschöpfungskette festgestellt werden können.

Wie sollen mit dem europäischen Chip-Gesetz die aktuellen Probleme gelöst werden?

Das Chip-Gesetz bietet den Mitgliedstaaten die einzigartige Möglichkeit, zum Nutzen von ganz Europa gemeinsam zu handeln. Der aktuelle Chip-Mangel ist allerdings ein systemisches Problem, für das es keine schnelle Lösung gibt.

  • Kurzfristig wird das Europäische Halbleitergremium als Koordinierungsstelle zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission dienen, um die Halbleiter-Wertschöpfungskette der Union zu erfassen und zu überwachen und Krisen im Halbleitersektor durch Notmaßnahmen zu verhindern und ihnen zu begegnen. Dies schließt auch Auskunftsersuchen, als vorrangig eingestufte Aufträge und eine gemeinsame Beschaffung ein.
  • Mittelfristig stärkt das Chip-Gesetz die Fertigung in der Union, unterstützt Expansion und Innovation in der gesamten Wertschöpfungskette und sorgt so für eine größere Versorgungssicherheit und ein resilienteres Ökosystem.
  • Langfristig wird die technologische Führungsposition Europas gestärkt und gleichzeitig der Grundstein für die technologischen Fähigkeiten gelegt, die für den Wissenstransfer vom Labor in die Fertigung und die Positionierung Europas als Technologieführer auf innovativen nachgelagerten Märkten benötigt werden.

Was hat es mit der Initiative „Chips für Europa“ auf sich?

Mit dieser Initiative, die einen Großteil der Finanzierung für das Chip-Gesetz beisteuert, werden bis 2030 öffentliche Investitionen der Union und der Mitgliedstaaten in Höhe von 11,15 Mrd. EUR gebündelt und umfangreiche private Investitionen mobilisiert. (Über andere Finanzierungstätigkeiten werden im Rahmen eines neuen EU-Chip-Fonds Kapitalbeteiligungen für Start-ups und Scale-ups in diesem Sektor mit einem geschätzten Gesamtwert von 2 Mrd. EUR unterstützt.)

Ziel der Initiative „Chips für Europa“ ist es, die Kapazitäten der EU in den Bereichen Halbleitertechnik und Innovation auszubauen und dafür zu sorgen, dass Europa mittel- bis langfristig seine Führung in der Chip-Technologie behaupten kann. Sie wird die Verbreitung hochmoderner Instrumente für das Halbleiter-Design, Pilotanlagen für Prototypen der nächsten Chipgeneration und Prüfanlagen für innovative Anwendungen der neuesten Halbleitertechnik in ganz Europa sicherstellen. Außerdem werden modernste Technologien und technische Fähigkeiten im Bereich Quantenchips aufgebaut.

Die Initiative „Chips für Europa“ wird aus den Programmen Digitales Europa und Horizont Europa finanziert und hauptsächlich vom Gemeinsamen Unternehmen für Chips (ehemals Gemeinsames Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien) umgesetzt. Mit dem Programm Digitales Europa wird der Aufbau digitaler Kapazitäten in zentralen digitalen Bereichen unterstützt: etwa in der Halbleitertechnik, die Leistungssteigerungen vor allem beim Hochleistungsrechnen, in der künstlichen Intelligenz und in der Cybersicherheit unterstützt, sowie in der Entwicklung von Kompetenzen und beim Einsatz digitaler Innovationszentren. Mit dem Programm Horizont Europa werden neben der vorwettbewerblichen Forschung die technologische Entwicklung und Innovation im Bereich der Werkstoffe und Halbleiter unterstützt.

Die Initiative wird auf der Führungsrolle Europas in der Forschung aufbauen, unter anderem auf den Fähigkeiten seiner führenden Forschungszentren, der wichtigsten Anbieter von Produktionsanlagen und starker Anwendersektoren.

Was schlägt die Kommission im Hinblick auf die Stärkung der Versorgungssicherheit der EU durch Investitionsanreize vor?

Investitionen in neue hochmoderne Produktionsanlagen sind unerlässlich, um die Versorgungssicherheit, die Resilienz der Lieferkette und Spillover-Effekte sowie Interaktionen im Zusammenhang mit den Ökosystemen in der Union zu sichern und gleichzeitig signifikante positive Auswirkungen auf die Wirtschaft insgesamt zu erzielen.

Um Anreize für solche Investitionen zu schaffen, werden in dem Verordnungsvorschlag zwei Arten von Anlagen definiert, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zur Versorgungssicherheit Europas beitragen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um sogenannte „offene EU-Fertigungsbetriebe“, die vor allem für andere Industrieakteure Komponenten entwerfen und herstellen, und um sogenannte „integrierte Produktionsstätten“, bei denen es sich um Fabriken handelt, die Komponenten für ihren eigenen Markt entwerfen und herstellen. Um den Status einer integrierten Produktionsstätte oder eines offenen EU-Fertigungsbetriebs zu erhalten, müssen diese Einrichtungen in Europa neuartig (d. h. „die ersten ihrer Art“) sein, und es wird erwartet, dass sich ihre Betreiber zu weiteren Investitionen in Innovationen im Halbleitersektor der Union verpflichten.

Werden Anlagen als eine der beiden Arten anerkannt, eröffnen sich eine Reihe von Vorteilen. Die Anerkennung ermöglicht beschleunigte Genehmigungsverfahren in den Mitgliedstaaten für den Bau und den Betrieb der Anlagen.

Als offene EU-Fertigungsbetriebe oder integrierte Produktionsstätten anerkannte Anlagen haben vorrangigen Zugang zu Pilotanlagen, die im Rahmen der vorgeschlagenen Initiative „Chips für Europa“ unter bestimmten Bedingungen eingerichtet wurden.

Mit Blick auf die Versorgungssicherheit in der Union können die Mitgliedstaaten unbeschadet der Vorschriften über staatliche Beihilfen solche Anlagen mit öffentlichen Geldern unterstützen. Bei ihrer beihilferechtlichen Prüfung wird die Kommission gegebenenfalls die positiven Auswirkungen solcher Anlagen auf das europäische Chip-Ökosystem berücksichtigen.

Wie wird die Kommission die staatliche Unterstützung der Mitgliedstaaten für die Chip-Fertigungsanlagen nach den Beihilfevorschriften bewerten?

Es ist davon auszugehen, dass private Investitionen in Chip-Fertigungsanlagen öffentliche Unterstützung benötigen. Angesichts der äußerst hohen Marktzutrittsschranken und der Kapitalintensität des Sektors kann die Kommission zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige, wie bereits in der Mitteilung „Eine Wettbewerbspolitik für neue Herausforderungen“ angekündigt, in Erwägung ziehen, Beihilfen für solche Anlagen unmittelbar nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV zu genehmigen. Gemäß dieser Bestimmung kann die Kommission staatliche Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige genehmigen, wenn die positiven Auswirkungen solcher Beihilfen ihre potenziellen negativen Auswirkungen auf Handel und Wettbewerb überwiegen.

Bei ihrer Prüfung muss die Kommission insbesondere sicherstellen, dass die Beihilfe

  • einen sogenannten Anreizeffekt hat und erforderlich ist; dies bedeutet, dass Beihilfen nur für Vorhaben gewährt werden dürfen, die ohne öffentliche Unterstützung in der Union nicht durchgeführt würden;
  • angemessen ist, d. h. es gibt kein anderes Instrument, das den Wettbewerb weniger verzerren würde;
  • verhältnismäßig ist, d. h. sie ist auf das erforderliche Minimum beschränkt.

Um sicherzustellen, dass die positiven Auswirkungen staatlicher Beihilfen gegenüber den negativen überwiegen, sind u. a. folgende Aspekte relevant:

  • Die Anlagen müssen in Europa „neuartig“ sein, was bedeutet, dass es in Europa noch keine entsprechenden Anlagen gibt. Bei der Prüfung der Frage, ob eine Anlage neuartig ist, wird die Kommission von der Begriffsbestimmung im vorgeschlagenen Chip-Gesetz ausgehen.
  • Durch die geförderte Anlage dürfen bestehende oder geplante private Initiativen nicht verdrängt werden.
  • Die öffentliche Unterstützung kann bis zu 100 % der nachgewiesenen Finanzierungslücke decken, d. h. den Mindestbetrag, der notwendig ist, damit solche Investitionen in Europa getätigt werden.

Im Einzelfall kann ein Zusatznutzen als Ausgleich für Risiken von Wettbewerbsverzerrungen berücksichtigt werden, wie z. B.

  • eine Stärkung der Halbleiter-Wertschöpfungskette, um die Versorgungssicherheit für europäische Unternehmen zu gewährleisten, die Chips in ihren Produkten verwenden; in dieser Hinsicht wird die Annahme von in der EU als vorrangig eingestuften Aufträgen, wie auch im vorgeschlagenen Chip-Gesetz vorgesehen, eine Rolle spielen;
  • ein positiver Beitrag, um qualifizierte Arbeitskräfte nach Europa zu holen;
  • positive Auswirkungen auf Innovationen in Europa, die für KMU und Endnutzer vorteilhaft sind. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang die im vorgeschlagenen Chip-Gesetz festgelegte Verpflichtung, in Innovationen zu investieren, die Voraussetzung dafür ist, dass eine Anlage den Status eines offenen EU-Fertigungsbetriebs oder einer integrierten Produktionsstätte erhält.

Wie kann dem Fachkräftemangel begegnet werden?

In den letzten 20 Jahren hat die Nachfrage nach Elektronik-Fachkräften stetig zugenommen. 2018 waren 455 000 hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer direkt in der Mikroelektronikindustrie in Europa beschäftigt. Eine der größten Herausforderungen für den Sektor besteht darin, hoch qualifizierte Fachkräfte zu rekrutieren und zu halten.

Im Rahmen der Initiative „Chips für Europa“ werden Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kompetenzerwerb und Umschulung gefördert. Unterstützt werden Postgraduiertenstudiengänge in Mikroelektronik, kürzere Ausbildungslehrgänge, Vermittlung von Stellen bzw. Praktika, Lehrlingsausbildung und Ausbildung in hochmodernen Laboratorien. Darüber hinaus wird die Initiative ein Netz von Kompetenzzentren in der gesamten Europäischen Union unterstützen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit von Praktika und Lehrlingsausbildungen zu erhöhen, die Studierenden für die Möglichkeiten in diesem Bereich zu sensibilisieren und spezielle Stipendien für Master- und Promotionsstudiengänge zu fördern, auch mit dem Ziel, die Beteiligung von Frauen zu erhöhen.

Welche Investitionen sind erforderlich?

Die Ziele der Strategie lassen sich auf unterschiedlichsten Wegen erreichen. Hierfür sind enorme Investitionen erforderlich. Die Investitionen der Union und der Mitgliedstaaten müssen gebündelt werden, und auch private Investoren müssen einen erheblichen Beitrag leisten.

Mit der dem europäischen Chip-Gesetz zugrunde liegenden Strategie werden über 43 Mrd. EUR politikorientierter Investitionen mobilisiert. Dieser Betrag beinhaltet öffentliche Investitionen in Höhe von 11,15 Mrd. EUR, die direkt auf der Grundlage der Initiative „Chips für Europa bereitgestellt werden und die technologische Führungsrolle bei den Forschungs-, Entwurfs- und Fertigungskapazitäten bis 2030 unterstützen sollen.

Diese Investitionen ergänzen bereits laufende Forschungs- und Innovationsmaßnahmen im Bereich der Halbleiter, wie etwa die Programme Horizont Europa und Digitales Europas sowie die bereits von den Mitgliedstaaten geplante Unterstützung (beispielsweise im Zusammenhang mit den Aufbau- und Resilienzplänen oder nationalen bzw. regionalen Mitteln).

Das neue Gemeinsame Unternehmen „Digitale Schlüsseltechnologien“ wurde erst im Dezember 2021 gegründet. Warum jetzt schon wieder ein neues Unternehmen?

Die neue Generation der Partnerschaften im Rahmen des Programms Horizont Europa kann flexibel an sich wandelnde Technologien, Märkte und politische Rahmenbedingungen angepasst werden. Durch die Änderung des Mandats des Gemeinsamen Unternehmens für digitale Schlüsseltechnologien, das auf der Grundlage des sogenannten einzigen Basisrechtsakts (der Verordnung, mit der gemeinsame Unternehmen im Rahmen von Horizont Europa geschaffen werden) gegründet wurde, reagiert die Kommission auf einen dringenden Bedarf.

Das Chip-Gesetz bietet vielversprechende Möglichkeiten für ein breites Spektrum von Interessenträgern, nicht nur für die Chiphersteller, sondern auch für die Anwenderbranchen, den Verkehrssektor, die Gesundheitsversorgung, den Kommunikationssektor und die Fertigung. Das neue Gemeinsame Unternehmen für Chips sollte in dieser Hinsicht für neue Interessenträger offen sein.

Was wird auf internationaler Ebene getan?

Die EU trägt durch die Erhöhung der Sicherheit ihrer Lieferkette und durch ihre Fähigkeit, leistungsstarke und ressourceneffiziente Halbleiter zu entwerfen und herzustellen, zu mehr Ausgewogenheit in der globalen Lieferkette für Halbleiter bei. Außerdem verfolgt die EU das übergeordnete Ziel, die globale, noch deutlich ansteigende Nachfrage zu befriedigen und ihren Anteil an diesem Wachstumsmarkt zu erobern.

Europa strebt den Aufbau ausgewogener Partnerschaften mit gleich gesinnten Ländern im Halbleitersektor an. Ziel dieser Partnerschaften ist eine Zusammenarbeit bei Initiativen von gemeinsamem Interesse und die Aufrechterhaltung der Lieferungen in Krisenzeiten.

Gleichzeitig sollte die EU auf einen plötzlichen Wandel der politischen Lage oder unvorhergesehene Krisen, die die Versorgungssicherheit der EU gefährden könnten, vorbereitet sein. Das im EU-Chip-Gesetz vorgesehene Krisenreaktionsinstrumentarium würde der EU die notwendigen Mittel an die Hand geben, um solchen Situationen zu begegnen und letztlich die allgemeine Resilienz Europas zu gewährleisten.

Wie geht es mit dem Chip-Gesetz jetzt weiter?

Durch die Verordnung über das Gemeinsame Unternehmen für Chips, die gleichzeitig mit dem Chip-Gesetz in Kraft getreten ist, wurde das Gemeinsame Unternehmen für digitale Schlüsseltechnologien in das Gemeinsame Unternehmen für Chips umgewandelt, sodass mit der Umsetzung des oben beschriebenen Kernstücks der Initiative „Chips für Europa“ begonnen werden kann. Darüber hinaus kann der Chip-Fonds seine Tätigkeiten aufnehmen.

Zudem können Unternehmen bereits das Label beantragen, mit dem nachgewiesen wird, dass es sich bei ihrem Projekt um eine Anlage handelt, die neuartig (d. h. „erste ihrer Art“) in der Union ist, und zwar das Label als „integrierte Produktionsstätte“ oder „offener EU-Fertigungsbetrieb“. Damit kommen sie in den Genuss einer Reihe von Vorteilen (z. B. Berücksichtigung dieses Status in der beihilferechtlichen Bewertung als positives Element bei der Abwägung, beschleunigte Genehmigungen für eine erleichterte Planung und Einrichtung, vorrangiger Zugang zu Pilotanlagen).

Mit dem Inkrafttreten nimmt auch das neu eingerichtete Europäische Halbleitergremium offiziell seine Arbeit auf. Dabei handelt es sich um ein übergreifendes Beratungsgremium, das die wichtigste Plattform für die Abstimmung zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern sein wird.

Weitere Informationen

Europäisches Chip-Gesetz tritt in Kraft – Pressemitteilung

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