Die Kommission unterstützt den Ausbau der europäischen Munitions- und Flugkörperproduktion mit ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Kommission unterstützt Ausbau der europäischen Munitionsherstellung
Mit der Annahme des Arbeitsprogramms für den Zeitraum 2023–2025 im Rahmen der Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (Act in Support of Ammunition Production, ASAP) verstärkt die Kommission heute ihre Unterstützung für die europäische Verteidigungsindustrie. Durch ASAP werden 500 Mio. EUR für die Unterstützung von Investitionsprojekten im Wert von bis zu 1,4 Mrd. EUR bereitgestellt. Dadurch werden Anreize für den Ausbau der Herstellung von Munition und Flugkörpern in der Europäischen Union geboten.
Zum ersten Mal in der Geschichte veröffentlicht die Kommission Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Auswahl und Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der europäischen Produktionskapazitäten für Verteidigungsgüter und zur Förderung der Widerstandsfähigkeit der entsprechenden Lieferketten.
Die ASAP wird Engpässe in den Lieferketten für Munition und Flugkörper in der EU und in Norwegen beseitigen, indem die Industrie bei der raschen Anpassung an neue Markttrends und der Verringerung von Abhängigkeiten unterstützt wird.
Schaffung von Investitionsanreizen zur Lösung von Lieferkettenproblemen
Das ASAP-Arbeitsprogramm zielt auf die wichtigsten in den Munitionslieferketten ermittelten Engpässe ab – Sprengstoffe, Treibladungen und Geschosse – und fördert das Hochfahren der Flugkörperproduktion. Es befasst sich auch mit der Veralterung, der Prüfung und der Zertifizierung der Aufbereitung maßgeblicher Verteidigungsgüter.
Dementsprechend umfasst das ASAP-Arbeitsprogramm fünf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit folgenden Richtbeträgen:
- Sprengstoffe mit einem Budget von 190 Mio. EUR,
- Treibladungen mit einem Budget von 144 Mio. EUR,
- Geschosse mit einem Budget von 90 Mio. EUR,
- Flugkörper mit einem Budget von 40 Mio. EUR,
- Prüfung und Zertifizierung der Aufbereitung mit einem Budget von 4,35 Mio. EUR.
Durch das ASAP-Arbeitsprogramm werden Projekte unterstützt, die auf die Verbesserung der Produktionskapazitäten im Rahmen verschiedener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen abzielen. Dafür sollen mehrere Arten von Maßnahmen durchgeführt werden. Beispielsweise werden nach der ASAP die Erweiterung oder Modernisierung vorhandener und die Schaffung neuer Produktionslinien, Pläne zu neuen Einsatzmöglichkeiten für alte Munition, die Sicherung von Wertschöpfungsketten und die Behebung von Kompetenzdefiziten gefördert.
Durch verschiedene thematische Bereiche im Rahmen spezifischer Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen – z. B. zu Sprengstoffen und Treibladungen – wird auf unterschiedliche, doch komplementäre Bedürfnisse der europäischen Munitionslieferkette eingegangen. Hierbei werden zwei Ziele verfolgt: Einerseits sollen Anreize für Investitionen in Maßnahmen zur raschen Anpassung geschaffen werden, um die Reaktionsfähigkeit der Lieferketten zu erhöhen; andererseits sollen die Resilienz und Robustheit der Lieferketten erhöht werden, insbesondere durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Um rasche und entschlossene Investitionen als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine zu fördern, ist in der ASAP eine rückwirkende Klausel vorgesehen. Das ASAP-Arbeitsprogramm ermöglicht daher die Kofinanzierung von Projekten zum Ausbau der Industrieproduktion, die nach dem 20. März 2023 (d. h. dem Datum der Einigung des Rates auf den sogenannten „dreigleisigen Ansatz“) begonnen haben.
Das ASAP-Arbeitsprogramm sieht auch die Einrichtung eines „Aufstockungsfonds“ in Höhe von 30 Mio. EUR vor, um Herstellern von Munition und Flugkörpern den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern. Seine Umsetzung wird Unternehmen entlang dieser Wertschöpfungskette den Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln erleichtern und Investitionen beschleunigen, die zur Steigerung der Produktionskapazitäten erforderlich sind.
Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sind ab heute unter folgenden Links verfügbar, und die Einreichungsfrist endet am 13. Dezember 2023 um 17.00 Uhr MESZ:
- Sprengstoffe: ASAP-2023-LS-XPL
- Treibladungen: ASAP-2023-LS-POW
- Granaten: ASAP-2023-LS-SHL
- Flugkörper: ASAP-2023-LS-MIS
- Prüfung und Zertifizierung der Aufbereitung: ASAP-2023-LS-TRC
Hintergrund
Die ASAP ist eine direkte Antwort auf die Forderungen des Europäischen Rates. Dieser hatte dazu aufgerufen, der Ukraine dringend Munition sowie – auf Anforderung – Flugkörper zu liefern und die Mitgliedstaaten durch zielgerichtete Maßnahmen bei der Auffüllung ihrer Bestände zu unterstützen.
Mit dem Ziel, den Ausbau der Munitionsproduktionskapazitäten in ganz Europa zu ermöglichen, bildet die ASAP den dritten Strang (industrielle Komponente) des sogenannten dreigleisigen Ansatzes des Munitionsplans, auf den sich der Rat verständigt hat.
Die drei Stränge sind eng miteinander verknüpft. Damit die Mitgliedstaaten ihre auf Lager befindliche Munition zur Unterstützung der Ukraine (Strang 1) verwenden und sie anschließend durch neue Aufträge (Strang 2) auffüllen können, muss ausreichend Vertrauen bestehen, dass die Hersteller von Artilleriemunition und Flugkörpern in der EU die Nachfrage rechtzeitig decken können (Strang 3).
Die Struktur des ASAP-Arbeitsprogramms beruht auf den Ergebnissen einer Bestandsaufnahme der europäischen industriellen Produktion von Artilleriemunition. Die Informationen wurden wie folgt gesammelt:
- durch Forschung und Analyse im Rahmen der Taskforce für die gemeinsame Beschaffung im Verteidigungsbereich;
- durch Informationen, die bei Besuchen von Kommissionsmitglied Breton bei wichtigen Herstellern in den EU-Mitgliedstaaten gesammelt wurden;
- durch bilateralen Austausch mit Interessenträgern aus der Industrie.
Als Reaktion auf die Forderung des Rates schlug die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat am 3. Mai 2023 die ASAP vor. Die Gesetzgeber haben die Verordnung in Rekordzeit am 20. Juli 2023 angenommen. Um die Dynamik aufrechtzuerhalten und die dringend erwartete Wirkung zu erzielen, hat die Kommission auch für die Annahme des ASAP-Arbeitsprogramms einen ehrgeizigen Zeitplan festgelegt, der dank der Unterstützung der Mitgliedstaaten eingehalten werden könnte.
Weitere Informationen
Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP)
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