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European Union  |  October 18, 2023 17:00:00, updated

Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten beschleunigte Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste, um die Reaktion auf illegale Online-Inhalte zu verbessern*


Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten beschleunigte Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste

Die Kommission hat heute eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten veröffentlicht, um ihre Reaktion auf die Verbreitung und Verstärkung illegaler Inhalte – wie terroristischer Inhalte oder rechtswidriger Hetze – besser zu koordinieren, bevor diese zu einer ernsten Bedrohung der öffentlichen Sicherheit werden können. So sollen die Mitgliedstaaten die Kommission unterstützen, wenn sie dafür sorgt, dass sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen ihre neuen Pflichten aus dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) vollständig erfüllen, und zwar bereits vor Ablauf der Frist, ab der die Mitgliedstaaten dann ihre eigene Rolle bei der Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zu spielen haben werden.

Vor dem Hintergrund einer beispiellosen Phase von Konflikten und Instabilität, die auch die Europäische Union betreffen – zunächst der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und nun die Terroranschläge der Hamas auf Israel –, zählt die Kommission darauf, dass die Mitgliedstaaten an einem Strang ziehen, um eine rasche Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste zu ermöglichen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Vorschriften für ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld in der EU, in dem die Grundrechte, insbesondere die Meinungs- und Informationsfreiheit, geachtet werden. Seit August 2023 sind die nach dem Gesetz über digitale Dienste benannten sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen verpflichtet, Risikominderungsmaßnahmen zu ergreifen, die auf die besonderen systemischen Risiken ihrer Systeme zugeschnitten sind. Dazu gehören auch systemische Risiken, die sich aus der Verbreitung illegaler Inhalte ergeben.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Der Terroranschlag der Hamas hat auch zu einer Welle abscheulicher illegaler Inhalte im Internet geführt, die Hass und Terror schüren. Mit dem Gesetz über digitale Dienste verfügt Europa nun über strenge Vorschriften, um die Nutzer, einschließlich schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, vor Einschüchterung zu schützen und gleichzeitig die Grundfreiheiten im Internet zu wahren. Für große Plattformen gelten damit neue Pflichten, solche mit ihren Diensten verbundene Risiken zu mindern. Die heutige Empfehlung wird uns dabei helfen, unsere Reaktionen mit den Mitgliedstaaten abzustimmen und unsere Gesellschaft zu schützen.“

Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Inhalte

Mit der Empfehlung ermutigt die Kommission die Mitgliedstaaten dazu, bereits jetzt – also schon vor Ablauf der gesetzlichen Frist am 17. Februar 2024 – eine unabhängige Behörde zu benennen, die Teil eines Netzes künftiger Koordinatoren für digitale Dienste sein soll.

Die Kommission schlägt einen Reaktionsmechanismus für Vorfälle vor, der den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und diesem Netz bei der Reaktion auf die Verbreitung illegaler Online-Inhalte vorgibt, insbesondere wenn offensichtlich die Gefahr besteht, dass Bevölkerungsgruppen eingeschüchtert oder politische und soziale Strukturen in der Union destabilisiert werden. Der Mechanismus soll regelmäßige Zusammenkünfte zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle umfassen, um bewährte Verfahren und Methoden zu erörtern, sowie eine regelmäßige Berichterstattung und den Austausch von auf nationaler Ebene gesammelten Informationen ermöglichen. Die Informationen, die aus diesem Netz übermittelt werden, können der Kommission sachdienliche Belege für die Ausübung ihrer Aufsichts- und Ermittlungsbefugnisse gemäß dem Gesetz über digitale Dienste liefern.

Die Kommission ermuntert sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen dazu, bei außergewöhnlichen Umständen – wie Terroranschlägen oder internationalen bewaffneten Konflikten – jeweils für konkrete Vorfälle ein Vorfallsprotokoll zu erstellen.

In der Empfehlung wird auch auf die Befugnisse verwiesen, die den Mitgliedstaaten für das Vorgehen gegen illegale Inhalte durch die verschiedenen Instrumente des EU-Rechts bereits übertragen wurden, unter anderem durch die Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, die seit Juni 2022 in Kraft ist. Die Kommission wird sich weiterhin auf bestehende Strukturen stützen, insbesondere auf Strukturen für die Terrorismusbekämpfung, u. a. das EU-Krisenprotokoll, mit dem die Maßnahmen zur Reaktion auf Entwicklungen im Internet koordiniert werden, die auf terroristische Handlungen oder Gewaltextremismus zurückzuführen sind, sowie auf internationaler Ebene der Christchurch-Aufruf und das branchengeführte Globale Internetforum zur Bekämpfung des Terrorismus, um für ein gemeinsames Vorgehen zu sorgen.

Nächste Schritte

Diese Empfehlung wird bis zum 17. Februar 2024 gelten. Danach wird der mit dem Gesetz über digitale Dienste festgelegte Durchsetzungsrahmen uneingeschränkt anwendbar. Das gilt auch für das Gremium für digitale Dienste, das sich aus den unabhängigen Koordinatoren für digitale Dienste aus den Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Hintergrund

Seit Ende August 2023 ist das Gesetz über digitale Dienste für die als solche benannten sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen rechtlich durchsetzbar. Das Gesetz zielt darauf ab, die Online-Nutzer zu stärken und zu schützen, indem die benannten Dienste dazu verpflichtet werden, ihre systemischen Risiken zu bewerten und zu mindern und robuste Instrumente zur Moderation von Inhalten einzusetzen.

Die benannten Plattformen haben nun die erste jährliche Risikobewertung abgeschlossen, bei der bestehende Risiken untersucht worden sind, z. B. die Frage, wie illegale Inhalte über ihre Dienste verbreitet werden könnten. Nach dem Gesetz über digitale Dienste müssen sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen nun Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, die auf die ermittelten spezifischen systemischen Risiken zugeschnitten sind. Sehr große Online-Plattformen müssen die von ihren Systemen ausgehenden Risiken bewerten, einschließlich systemischer Risiken im Zusammenhang mit illegalen Inhalten und dem Schutz öffentlicher Interessen.

Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 17. Februar 2024 einen Koordinator für digitale Dienste benennen, also eine unabhängige Behörde, die die Einhaltung der Vorschriften durch die in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Online-Dienste überwacht. Die von den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Empfehlung benannte unabhängige Behörde kann dann auch die Rolle des Koordinators für digitale Dienste nach dem Gesetz über digitale Dienste übernehmen.

Weitere Informationen

Empfehlung

Im Amtsblatt der EU veröffentlichter Text des Gesetzes über digitale Dienste

Fragen und Antworten zum Gesetz über digitale Dienste

Faktenseite zum Vorschlag der Kommission für das Gesetz über digitale Dienste

* Aktualisiert am 18.10.2023

Quote

Der Terroranschlag der Hamas hat auch zu einer Welle abscheulicher illegaler Inhalte im Internet geführt, die Hass und Terror schüren. Mit dem Gesetz über digitale Dienste verfügt Europa nun über strenge Vorschriften, um die Nutzer, einschließlich schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, vor Einschüchterung zu schützen und gleichzeitig die Grundfreiheiten im Internet zu wahren. Für große Plattformen gelten damit neue Verpflichtungen, solche mit ihren Diensten verbundene Risiken zu mindern. Die heutige Empfehlung wird uns dabei helfen, unsere Reaktionen mit den Mitgliedstaaten abzustimmen und unsere Gesellschaft zu schützen.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission 2023-10-17

Infolge der jüngsten Ereignisse hat die Verbreitung illegaler Online-Inhalte auf mehreren Plattformen zugenommen. Mit dem Gesetz über digitale Dienste verfügen wir über ein vollständiges, gesetzlich verankertes Instrumentarium. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Deshalb fordern wir die Mitgliedstaaten heute auf, ihre Koordinatoren für digitale Dienste so bald wie möglich, und zwar noch vor Ablauf der Frist im Februar 2024, zu benennen. Wir werden auch die Schaffung eines Vorfallsprotokolls vorschlagen, um unsere Reaktionsfähigkeit zu verbessern und damit der Kommission Belege und Informationen zugeleitet werden können. So können die erforderlichen Maßnahmen künftig rascher und koordinierter getroffen werden.
Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt 2023-10-17

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