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European Union  |  September 12, 2023 15:00:00, updated

Mitteilung über die Entlastung von KMU (Fragen und Antworten)


Fragen und Antworten: Mitteilung über die Entlastung von KMU

  1. Warum sind KMU wichtig?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind für das wirtschaftliche und soziale Gefüge Europas von zentraler Bedeutung. Der langfristige Wohlstand der EU hängt von ihnen ab. Die 24 Millionen europäischen KMU machen 99 % aller Unternehmen in der EU aus und stellen zwei Drittel der privatwirtschaftlichen Arbeitsplätze bereit; sie sind auch tief in die lokalen Gemeinschaften eingebettet, insbesondere in ländlichen Gebieten. Auf sie entfällt mehr als die Hälfte der Wertschöpfung im nichtfinanziellen Wirtschaftssektor der EU, und sie sind Europas Nährboden für Innovation, Vielfalt und Gleichberechtigung.

  1. Warum muss die Förderung für KMU unbedingt aufgestockt werden?

Volatilität und die Unvorhersehbarkeit des derzeitigen wirtschaftlichen Umfelds erschweren die Geschäftstätigkeit von KMU. In den vergangenen Jahren hatten sie Schwierigkeiten, neue Beschäftigte einzustellen, um eine unerwartet starke wiedereinsetzende Nachfrage zu befriedigen, und mussten gleichzeitig zahlreiche neue Herausforderungen meistern. Die Inflationsraten stiegen insbesondere im Jahr 2022 drastisch an, was zu Zinsanstiegen führte und KMU den Zugang zu Finanzmitteln erschwerte. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine brachte höhere Energiekosten mit sich; zugleich stiegen die Rohstoffpreise rasch und verstärkten somit den Druck auf kleine Unternehmen weiter.

KMU haben das Leistungsniveau von vor der Pandemie noch nicht wieder erreicht. Inflationsbereinigt wird die Wertschöpfung von KMU im Jahr 2023 voraussichtlich um 3,6 % (gegenüber 1,8 % bei Großunternehmen) unter dem Niveau des Jahres 2019 liegen, während die Beschäftigung in KMU kaum das Niveau von vor der Krise erreicht hat. In realen Werten betrachtet verzeichneten KMU in 12 der 14 industriellen Ökosysteme im Jahr 2022 einen Rückgang der Wertschöpfung. Für 2023 wird für KMU in allen Ökosystemen ein Rückgang der Wertschöpfung prognostiziert. Umso wichtiger ist es, KMU in der EU zu entlasten, damit sie nachhaltig wachsen können.

  1. Was sind die größten Herausforderungen für KMU?

Neben den großen makroökonomischen Herausforderungen der Jahre 20202023 haben KMU auch in anderer Hinsicht Schwierigkeiten: Verwaltungsaufwand, Zahlungsverzug, Zugang zu Finanzmitteln, Verfügbarkeit von Personal sowie Herausforderungen im Zusammenhang mit Wettbewerb und Wachstum im Laufe ihres Lebenszyklus (z. B. Entwicklung von KMU zu Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung, Übertragung des Unternehmens, Insolvenzen).

Eine kurzfristige Entlastung nach Jahren hoher Unsicherheit, die Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und ein faireres Geschäftsumfeld stehen derzeit ganz oben auf der politischen Agenda.

  1. Wie wird die Kommission KMU entlasten?

In dieser Mitteilung stellt die Kommission Maßnahmen zur Bewältigung der neuesten Herausforderungen für KMU vor, um diese zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz zu stärken. Die Maßnahmen umfassen:

  • eine Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU,
  • eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug,
  • die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, die Verringerung des Regelungsaufwands für KMU und die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und Berichtspflichten,
  • einen verbesserten Zugang zu Finanzmitteln,
  • spezifische Instrumente, die KMU die nötigen Kompetenzen an die Hand geben sollen, damit sie nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit erreichen, und
  • Maßnahmen zur Unterstützung von KMU während ihres gesamten Lebenszyklus.
  1. Was unternimmt die Kommission, um KMU den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern?

Die Kommission wird KMU dabei helfen, das Potenzial der EU-Programme voll auszuschöpfen. Sie hat vorgeschlagen, die Kapazität der Finanzierungsgarantie im Rahmen des Programms „InvestEU“ um 7,5 Mrd. EUR zu erhöhen. Diese werden über ein neues spezifisches Finanzierungsfenster der Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) bereitgestellt, das auch KMU zur Verfügung steht. Das Programm InvestEU unterstützt nachhaltige Investitionen, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa. Es unterstützt europäische KMU beim Zugang zu Finanzmitteln, indem es ihnen günstigere Finanzierungsbedingungen bietet. Angesichts der erheblichen Überzeichnung des Finanzierungsfensters „KMU“ von „InvestEU“ wird die Kommission es in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durch Mittelübertragungen auf ihre jeweiligen nationalen Komponenten stärken.

Die Kommission wird KMU auch den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen erleichtern. Beispielsweise, indem sie die vereinfachten Standards für die Berichterstattung börsennotierter KMU, die derzeit von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) ausgearbeitet werden, fertigstellt und sicherstellt, dass sie verhältnismäßig sind. Überdies wird ein freiwilliger Standard für nicht börsennotierte KMU entwickelt. Diese Maßnahmen werden auch den sogenannten Sickereffekt begrenzen, durch den sich die für größere Unternehmen geltenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf KMU in ihrer Wertschöpfungskette auswirken können. Das Ziel der Kapitalmarktunion, des Bankenrahmens und des Rahmens für nachhaltige Finanzierungen besteht darin, KMU den Zugang zu dem Kapital, das sie in den verschiedenen Phasen ihrer Entwicklung und zur Finanzierung ihres nachhaltigen Übergangs benötigen, zu erleichtern.

Die Kommission wird auch auf einen einfacherer Zugang von KMU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten hinarbeiten, sodass diese ihr Potenzial ausschöpfen können, was sich positiv auf das Wachstum und die wirtschaftliche Erholung auswirkt. Sie schlägt etwa vor, die Verwendung standardisierter Bestimmungen in den Auftragsunterlagen zu fördern, insbesondere bei Verträgen mit geringem Risiko oder geringem Wert, um KMU die Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen zu erleichtern. Ferner sollen in allen Mitgliedstaaten Workshops veranstaltet werden, um einen Dialog zwischen den Behörden und KMU-Unternehmensverbänden über einen verbesserten Zugang von KMU zu strategischen öffentlichen Beschaffungen in Gang zu bringen.

  1. Wie wird die Kommission die Liquidität von KMU erhöhen?

Um die Liquidität zu erhöhen, hat die Kommission außerdem vorgeschlagen, die geltende Zahlungsverzugsrichtlinie durch eine neue Verordnung zu ersetzen, in der für Transaktionen zwischen Unternehmen eine bindende Zahlungsfrist von höchstens 30 Tagen vorgeschlagen wird. Nach der neuen Verordnung werden bei Zahlungsverzug auch automatisch Entschädigungsgebühren und Zinsen fällig. Dies wird die Wettbewerbsfähigkeit von KMU stärken, indem es die Zahlungsdisziplin aller betroffenen Akteure verbessert und KMU vor den nachteiligen Auswirkungen verspäteter Zahlungen schützt.

  1. Was unternimmt die Kommission zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Bereitstellung eines günstigen Rechtsrahmens?

Um produktiv, wettbewerbsfähig und widerstandsfähig zu sein, brauchen KMU unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen. Dies erfordert, dass politische Entscheidungsträger bei der Ausarbeitung politischer Vorschläge die Bedürfnisse von KMU berücksichtigen. Die Kommission setzt verschiedene Regulierungsinstrumente ein, um KMU und Erwägungen der Wettbewerbsfähigkeit im politischen Entscheidungsprozess mehr Gewicht zu verleihen. Solche Instrumente sind etwa der verstärkte KMU-Test zur Analyse der Auswirkungen von Kommissionsvorschlägen auf KMU, der neu eingeführte „Check-up der Wettbewerbsfähigkeit“, um auf integrierte Weise über Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (einschließlich KMU) zu berichten, der KMU-Filter zur Ermittlung KMU-relevanter politischer Initiativen in den frühen Stadien der Politikgestaltung und der One-in-one-out-Grundsatz zum Ausgleich neuer Belastungen (7,3 Mrd. EUR Nettoersparnis 2022, dem ersten Jahr der vollständigen Anwendung).

Darüber hinaus hat die Kommission heute vorgeschlagen, eine Besteuerung von KMU nach den im Land der Hauptniederlassung geltenden Vorschriften einzuführen. Damit hätten KMU, die über Betriebsstätten in anderen Ländern grenzüberschreitend tätig sind, die Möglichkeit, mit nur einer Steuerbehörde – nämlich der des Landes der Hauptniederlassung – zusammenzuarbeiten, anstatt die Anforderungen mehrerer Steuersysteme erfüllen zu müssen. Dieses System wird für mehr Rechtssicherheit und Fairness im Steuerbereich sorgen, die Befolgungskosten und Marktverzerrungen, die Geschäftsentscheidungen beeinflussen, verringern und gleichzeitig das Risiko von doppelter und übermäßiger Besteuerung sowie von Steuerstreitigkeiten minimieren.

Die Kommission wird die Kontrollen weiter verstärken und ihre Verfahren zur besseren Rechtsetzung verbessern, um sicherzustellen, dass die politischen Maßnahmen KMU zugutekommen. Dazu gehören die Verbesserung der Anwendung des KMU-Tests und die Aufforderung an das Europäische Parlament und den Rat, „vor Ort“ zu bewerten, wie sich wesentliche Änderungen, die sie im Rahmen des Mitgesetzgebungsverfahrens an den Vorschlägen der Kommission vornehmen, auf KMU und die Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Die Kommission wird einen KMU-Beauftragten der EU ernennen, der die Kommission in KMU-Fragen anleitet und berät und die Interessen von KMU nach außen vertritt. Der KMU-Beauftragte der EU wird der Präsidentin direkt unterstellt sein (jedoch auch dem für den Binnenmarkt zuständigen Kommissionsmitglied über alle von seinen Dienststellen unterstützten KMU-relevanten Tätigkeiten berichten) und an Anhörungen des Ausschusses für Regulierungskontrolle mit den Generaldirektionen zu Initiativen mit potenziell großen Auswirkungen auf KMU teilnehmen Überdies wird die Kommission in ihren neuen Legislativvorschlägen systematisch prüfen, ob KMU-freundliche Bestimmungen verwendet werden können, etwa längere Übergangszeiträume für KMU, zielgerichtete Leitlinien für KMU, Berücksichtigung der Auswirkungen von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten auf KMU sowie Überprüfungs- und Verfallsklauseln im Sekundärrecht. Weitere Maßnahmen umfassen die Verpflichtung, in Zusammenarbeit mit Exekutivagenturen und dezentralen Agenturen bewährte Verfahren für die Unterstützung von KMU zu fördern, damit KMU die Dienste der Agenturen leichter in Anspruch nehmen können, und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Experimente und Innovation in Start-ups durch Reallabore zu unterstützen.

Zudem wird die Kommission im Oktober 2023 zusätzliche Maßnahmen zur Rationalisierung der Berichtspflichten vorlegen, die sowohl den Unternehmen als auch den Verwaltungen zugutekommen. Dazu gehört beispielsweise die Anpassung der Schwellenwerte der Rechnungslegungsrichtlinie, um den Auswirkungen der Inflation Rechnung zu tragen. Das wird zu einem verhältnismäßigeren Ansatz beitragen und dazu führen, dass eine Reihe von Unternehmen aus dem Geltungsbereich der Richtlinie und der darin festgelegten Berichtspflichten herausfällt. Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen werden von dieser Anpassung der Schwellenwerte in der Rechnungslegungsrichtlinie profitieren. Ein weiterer Vorschlag bezieht sich auf die Schaffung eines elektronischen Formats (e-Declaration) für die Erklärung der Entsendung von Arbeitnehmern. Dieses wird den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Arbeitgeber erheblich verringern, indem es ihnen ermöglicht, in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten eine gestraffte Erklärung in einem einheitlichen Format und in ihrer Sprache zu verwenden. Dies wird die laufenden Arbeiten zur Vereinfachung und Digitalisierung des umständlichen Verfahrens im Zusammenhang mit dem sogenannten A1-Dokument über Sozialversicherungsansprüche ergänzen.

  1. Wie wird die Kommission sicherstellen, dass Arbeitskräfte und qualifiziertes Personal für KMU verfügbar sind?

Die Art und Weise, wie KMU und ihre Arbeitnehmer lernen, an der Gesellschaft teilhaben und ihren Geschäftsalltag meistern, verändert sich mit den technologischen Entwicklungen und den globalen und demografischen Herausforderungen. KMU brauchen qualifiziertes Personal, um diese Veränderungen zu bewältigen und ihre Widerstandsfähigkeit sicherzustellen und gleichzeitig einen Beitrag zur Gesellschaft, Produktivität und Innovation zu leisten.

Um dies zu erreichen, versucht die Kommission, aufbauend auf der Europäischen Kompetenzagenda und dem Kompetenzpakt, sowohl die für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von KMU nötigen Kompetenzen zu stärken als auch alle vorhandenen Kompetenzen besser zu nutzen.

Zur Stärkung der Kompetenzen wird die Kommission für Industrien wie Wasserstoff und Solarenergie Akademien einrichten, auf denen für die Klimaneutralität bedeutende Kompetenzen vermittelt werden. Sie wird außerdem mehr Kompetenzpartnerschaften auf den Weg bringen, bei Maßnahmen zur Energieeffizienz Unterstützung leisten, Compliance-Schulungen für neue Rechtsvorschriften anbieten und den Zugang zu Sprachtechnologien erleichtern.

Um die verfügbaren Kompetenzen maximal auszunutzen, wird die Kommission unter anderem bis Ende 2023 einen Plan zur Anerkennung der Qualifikationen Drittstaatsangehöriger zur Behebung von Kompetenzengpässen vorlegen und die Bedürfnisse von KMU in industriellen Ökosystemen ermitteln. Im Rahmen der Übergangspfade für verschiedene Sektoren wie Tourismus, Baugewerbe und Textilien werden auch von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Maßnahmen vorgeschlagen, etwa die Entschädigung von KMU für Ausbildungsinvestitionen, Kompetenzprofile in der Bildung und die Anpassung von Lehrplänen an den Bedarf der Industrie. Die Kommission wird zudem die Beschäftigung im Tourismus ankurbeln, Ausbildungspartnerschaften in der Textilbranche schaffen, digitale Anbahnungsveranstaltungen für KMU organisieren und Unternehmer fördern, die unterrepräsentierten Gruppen angehören, etwa Frauen und junge Menschen.

  1. Wie unterstützt die Kommission KMU während ihres gesamten Lebenszyklus?

Die Kommission unterstützt Unternehmen während ihres gesamten Lebenszyklus, von der Gründungsphase bis zur Wachstums- und Reifephase. Sie wird weiter zusammen mit den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, Unternehmensgründungen durch die Verkürzung von Bearbeitungszeiten und Kostensenkungen zu erleichtern. Sie wird auch die Mitgliedstaaten weiterhin bei der Verbesserung ihrer nationalen Ökosysteme für Unternehmensübertragungen und der Förderung des Austauschs bewährter Verfahren unterstützen.

Da etwa 50 % aller neuen Unternehmen in den ersten fünf Jahren scheitern, unterstützt die Kommission mit ihrer einschlägigen Politik sowohl von Insolvenz bedrohte Unternehmer durch die Bereitstellung von Frühwarninstrumenten als auch solche, die insolvent geworden sind, damit sie rasch eine zweite Chance bekommen. Die Kommission wird bis Mitte 2026 Bericht über Anwendung und Auswirkungen der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz erstatten.

Sie wird außerdem der Fähigkeit von KMU, sich zu Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung (Mid Caps) zu entwickeln, besonderes Augenmerk widmen. Mid Caps sind ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft der EU: Auf kleine Mid Caps (250–499 Beschäftigte) und große Mid Caps (500–1499 Beschäftigte) entfallen zusammen mehr als 13 % der Gesamtbeschäftigung in der europäischen Privatwirtschaft.

  1. Wie unterstützt das einheitliche digitale Zugangstor KMU?

Das einheitliche digitale Zugangstor ist eine 2020 auf den Weg gebrachte ehrgeizige E-Government-Initiative der EU, die den Mitgliedstaaten dabei hilft, ihre öffentlichen Verwaltungen zu digitalisieren. Über sein offizielles Webportal „Your Europe“ unterstützt das einheitliche digitale Zugangstor Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Rechte und die Chancen, die der Binnenmarkt bietet, besser zu verstehen und zu nutzen. Es verbessert durch Bürokratieabbau das Geschäftsumfeld für Unternehmen, insbesondere KMU, in Europa und vereinfacht das tägliche Leben der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Konkret bedeutet dies die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle der EU, die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern Informationen über Vorschriften und Verfahren in vielen Bereichen (z. B. Beschäftigte, Waren und Steuern oder Reisen, Aufenthalt und Gesundheitsversorgung…) sowie Hilfsdienste bietet.

Bis Ende 2023 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Verwaltungsverfahren in 21 Schlüsselbereichen wie Gründung, Betrieb und Schließung eines Unternehmens sowie Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat oder Umzug dorthin vollständig online zur Verfügung stehen. Außerdem müssen sie das technische System für die einmalige Erfassung („Once Only Technical System“) einrichten, das die automatisierte grenzüberschreitende Übermittlung von Informationen ermöglicht, die für den Abschluss dieser Verfahren erforderlich sind. Der heute veröffentlichte Durchführungsbericht zum einheitlichen digitalen Zugangstor enthält eine Bewertung seiner Funktionsweise und eine Beschreibung der nächsten Phase, in der dargelegt wird, was unternommen werden sollte, um seine Wirkung zu erhöhen.

  1. Wie hat die Platform-to-Business-Verordnung KMU geholfen?

Die Platform-to-Business-Verordnung (P2B-Verordnung) soll für unternehmerische Nutzer ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld gewährleisten, insbesondere für KMU, die darauf angewiesen sind, um ihre Kunden in der gesamten Union zu erreichen.

Die Kommission veröffentlicht heute ihren ersten vorläufigen Umsetzungsbericht, dem zufolge sich das digitale Geschäftsumfeld verbessert hat. Plattformen sind nun in mancher Hinsicht, etwa bei den Bedingungen und bei der Einrichtung interner Systeme zur Bearbeitung von Beschwerden, transparenter und fairer. Beispielsweise geben die meisten Plattformen in ihren Bedingungen nun die Gründe für die Sperrung oder Löschung von Unternehmenskonten an, was die Online-Geschäftstätigkeit für Unternehmen berechenbarer macht. Das Potenzial von Onlineplattformen ist jedoch noch nicht vollständig ausgeschöpft; dies liegt insbesondere an deren nach wie vor begrenzter Konformität mit den Vorschriften, wobei einige Sektoren (Einzelhandel, Tourismus) stärker betroffen sind als andere. In dem Bericht wird die Notwendigkeit unterstrichen, eine bessere Durchsetzung durch die nationalen Behörden sicherzustellen und unternehmerische Nutzer für ihre Rechte zu sensibilisieren.

  1. Was hat die Kommission sonst unternommen, um KMU zu helfen?

KMU waren stets eine politische Priorität der Kommission, vor allem seit Beginn dieser Amtszeit. Die Kommission geht in integrierter Weise auf die Interessen und Erwartungen der KMU ein, indem sie KMU-spezifische Aspekte in zahlreiche politische Maßnahmen einbezieht. Zu diesem Zweck hat die Kommission den KMU beträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt, um sie dabei zu unterstützen, den ökologischen und digitalen Wandel zu meistern und ihre Widerstandsfähigkeit durch Initiativen zur Schaffung von Marktchancen zu stärken. Die Kommission geht davon aus, dass im Rahmen der verschiedenen bis 2027 laufenden EU-Finanzierungsprogramme mehr als 200 Mrd. EUR für KMU bereitgestellt werden. Dies umfasst erhebliche Beträge im Rahmen des Kohäsionsfonds der EU (65 Mrd. EUR) sowie der Aufbau- und Resilienzfazilität (45,2 Mrd. EUR) für direkte und indirekte Unterstützungsmaßnahmen für KMU, die ihnen dabei helfen sollen, widerstandsfähiger, nachhaltiger und digitaler zu werden.

In einer Zeit aufeinanderfolgender Krisen achtet die Kommission zudem darauf, die Widerstandsfähigkeit von KMU zu stärken. Die Interessen von KMU standen im Mittelpunkt der Vorschläge der Kommission, im EU-Rahmen für staatliche Beihilfen mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten zu schaffen, bedürftigen Unternehmen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen und zugleich die Gleichbehandlung zu gewährleisten und übermäßige Wettbewerbsverzerrungen, die den Binnenmarkt untergraben würden, zu begrenzen. Überdies waren KMU die Hauptbegünstigten der Förderungen in Höhe von nahezu 100 Mrd. EUR, mit denen im Rahmen des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) Arbeitsplätze und Einkommen geschützt werden sollten, die durch die COVID-19-Pandemie gefährdet waren.

KMU werden außerdem in einer breiten Palette von Politikbereichen unterstützt. Beispielsweise erleichtert die Netto-Null-Industrie-Verordnung die Vergabe von Produktionsgenehmigungen für Technologie im Bereich der Klimaneutralität, vereinfacht den Marktzugang und fördert die Kompetenzentwicklung durch Reallabore. Das europäische Gesetz zu kritischen Rohstoffen sichert KMU einen Zugang zu unentbehrlichen Materialien für grüne, digitale und verteidigungsbezogene Technologie. Die Reform des Strommarkts ermöglicht krisenbedingte Preisregulierungen für KMU. Das Datengesetz erleichtert den Zugriff von KMU auf industrielle Daten. Ein Netz aus über 150 digitalen Innovationszentren hilft KMU bei der Einführung digitaler Technologien.

Weitere Informationen

Pressemitteilung zum KMU-Entlastungspaket

Infoblatt zum KMU-Entlastungspaket

Fragen und Antworten zur Verordnung über Zahlungsverzug

Infoblatt zur Verordnung über Zahlungsverzug

Fragen und Antworten zum hauptsitzbasierten Steuersystem für KMU

Infoblatt zum hauptsitzbasierten Steuersystem für KMU

Mitteilung über KMU-Entlastungsmaßnahmen

Verordnung über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Richtlinie zur Steuervereinfachung für KMU

Umsetzungsbericht zur Platform-to-Business-Verordnung

Umsetzungsbericht zur Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor

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